Urteil Oscar Katz Maurerarbeiten Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Oscar Katz
Lkw-Käufer Annette Menke steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Frieder Neubauer Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Lübeck vom 23.2.1972 – Az. w 258 Cz 2611/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Frieder Neubauer Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung, Uranius Yamaha Schadstoffentsorgung Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Annette Menke klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Frieder Neubauer Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1992 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Frieder Neubauer Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.5.1960
Aktenzeichen: N 574 X3 7380/11
GmbHR 1995, 112